Hafenordnung für unsere Gäste

Willkommen beim HBC!

Diese Hafenordnung gilt auf dem gesamten Vereinsgelände des Hanauer Boots-Club e.V. , bestehend aus den Wasser- und Landflächen sowie allen festen und beweglichen Einrichtungen des Vereins. Sie ist verbindlich für alle Nutzer des Hafens und Gäste. Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen, die dem gegenseitigen Miteinander, der Sicherheit im Hafen und dem Umweltschutz dienen.

Die Nutzung des Vereinsgeländes und der Einrichtungen des Vereins geschieht grundsätzlich auf
eigene Gefahr. Die Haftung des Vereins ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Für
Schäden, die der Bootsführer, sein Boot oder seine Besatzungsmitglieder am Clubeigentum oder an
anderen Booten verursachen, haftet der Bootsführer ohne Einschränkung. Schadenersatzansprüche
anderer Bootseigner sind von diesen gegenüber dem Schädiger geltend zu machen.
Der Hanauer Boots-Club e.V. kann für solche Schäden nicht haftbar gemacht werden. Alle Schäden
sind dem Vorstand schriftlich zu melden. Es dürfen nur haftpflichtversicherte Wasserfahrzeuge den
Hafen befahren.

Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt, die Eigner haften für Ihre Gäste, Eltern
haften für Ihre Kinder. Jeder Marinalieger verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Hafenordnung,
Yachtgebräuche sowie die 10 goldenen Regeln der Wassersportverbände strikt einzuhalten (diese
sind Bestandteil der Hafenordnung, beigefügt und im Schaukasten oder auf der Webseite
ersichtlich).

Zum Schutz unserer Anlage, vor Diebstahl und aus Sicherheitsgründen, ist das Betreten des
eingezäunten Vereinsgeländes und der Steganlage Unbefugten nur in Begleitung eines
Clubmitgliedes gestattet.

Im gesamten Bereich der Steganlage ist mit reduzierter und angemessener Geschwindigkeit
zu fahren, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Im Hafen haben einlaufende Schiffe Vorfahrt vor
den auslaufenden. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung
(BinSchStrO). Auf dem Parkplatz ist mit PKW`s, Wohnwagen und Traktoren ebenso in
Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um Unfälle zu vermeiden.

Anlagen und Einrichtungen des Vereins sind pfleglich zu behandeln, stets sauber und
aufgeräumt zu halten. Natur und Umwelt dürfen nicht geschädigt oder auf andere Weise gefährdet
werden.

Abfall jeglicher Art darf nur in den dafür vorgesehenen Behältern im Eingangsbereich und unter
Berücksichtigung der jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen entsorgt werden. Arbeiten an den
Booten, gleich ob zu Wasser oder an Land, dürfen nur so durchgeführt werden, dass sämtliche
schädlichen Umweltveränderungen, vor allem Wasser.- oder Bodenverunreinigungen,
ausgeschlossen sind. Das Reinigen der Boote darf nur mit Wasser, ggf. unter Zusatz von
umweltverträglichen Reinigungsmitteln erfolgen. Arbeiten am Außenschiff sind nur mit untergelegter
Plane und nach Anmeldung beim Hafenmeister gestattet. Sonderabfälle, die bei Reparatur.- und
Wartungsarbeiten anfallen, müssen vom Bootseigner außerhalb des Geländes ordnungsgemäß
entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung wird auf Kosten des Verursachers entsorgt.

Wasserliegeplätze / Steganlage

Die Schiffslänge über alles, einschließlich Motor, Bugkorb, Heckkorb und Ruderanlage, darf
maximal 10 m betragen. Bei geringfügiger Überschreitung und kurzer Liegedauer ist eine
Genehmigung durch den Vorstand erforderlich. Die Schiffsbreite muss dem vorhandenen
Liegeplatz entsprechen.

Alle ankommenden Gäste haben sich zeitnah beim zuständigen Hafenmeister zu melden. Ist
dieser abwesend, kann die Anmeldung auch bei einem anwesenden Mitglied schriflich erfolgen.
Sollten weder Hafenmeister noch Mitglieder anwesend sein, bitten wir um telefonische Anmeldung
bei Frank Kaiser (0170 / 8 545 674). Die Hafengebühr ist eine Bringschuld. Ist kein zur
Entgegennahme der Gebühr berechtigtes Vereinsmitglied im Hafen anwesend, wenden Sie sich
bitte kurz telefonisch an Frank Kaiser (0170 / 8 545 674), um die weitere Vorgehensweise zu
erfragen. Bei Gästen wird die bestehende Haftpflichtversicherung schriftlich auf dem
Anmeldeformular erklärt.

Die Boote sind im Hafen ordnungsgemäß zu vertauen (entsprechend starke und fachmannisch
angebrachte Leinen), bei größeren Booten sollte eine zusätzliche Abspannung zum Hauptsteg
erfolgen.

Die Liegeplätze sind grundsätzlich personengebunden. Eine Übertragung auf andere Personen
ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorstandes nicht gestattet.

Der zugewiesene Liegeplatz ist sowohl im Wasser als auch auf dem Steg sauber und abfallfrei zu
halten. Selbst verursachte Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen bzw.
an den Vorstand, Frank Kaiser (0170 / 8 545 674) zu melden. Hauptsteg und Steganlage sind auch
Fluchtwege und immer frei zu halten.

Die Benutzung von Seetoiletten oder das Entleeren von Fäkalientanks ist im Hafenbereich
grundsätzlich verboten. Auf dem Gelände stehen moderne und saubere Sanitäranlagen zur Nutzung
zur Verfügung. Diese sind dann auch sauber zu hinterlassen. Zur notwendigen Entleerung einer
Chemietoilette, bitten wir um Anfrage unter vorstand@hbc-hanau.de.

Während des Tankvorgangs sind Rauchen, Grillen und offenes Feuer im Gefahrenbereich von
mindestens 6 m verboten. Der Betankungsvorgang muss vom Tankenden überwacht werden. Grillen
und offenes Feuer sind generell auf der Steganlage oder auf dem Boot verboten.

Die Slipanlage für Boote auf dem Hafengelände ist grundsätzlich den Mitgliedern vorbehalten, eine
Anfrage von Gästen kann dennoch bei Frank Kaiser (0170 / 8 545 674) gestellt werden und gegen
Gebühr genehmigt werden. Die Benutzung der Slipanlage erfolgt in eigener Verantwortung und auf
eigene Gefahr. Der Hanauer Boots-Club e.V. haftet nicht für eventuelle Schäden, zumal bei
unsachgemäßer Benutzung der Slipanlage. Für Schäden an der Anlage oder an Dritteigentum
haftet der Benutzer.

Nutzung Vereinsgelände

Die Nutzung des Vereinsgeländes und der Einrichtungen des Vereins (z.B. Küche, Theke) ist
grundsätzlich den Mitgliedern vorbehalten. Die Nutzung durch Gäste darf nur nach Genehmigung
durch den anwesenden Hafenmeister oder den Vorstand erfolgen.

Für unsere Gäste bieten wir einen stets gefüllten Getränkeautomaten an, der eine große Auswahl
an gut gekühlten, alkoholfreien und alkoholischen Getränken für kleines Geld bereit hält. Darüber
hinaus kann in Absprache mit unseren Mitgliedern auch ein frisch gezapftes Bier oder eine Flasche
Wein auf Rechnung konsumiert werden. Weitere Getränke auf Anfrage.

Hunde von Gästen sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Halter
sofort zu entfernen.

Bei besonderen Vorkommnissen ist der Vorstand stets zu unterrichten. Den Weisungen des
Hafenmeisters oder einer von diesem beauftragten Person ist Folge zu leisten.

Diese Hafenordnung ist strikt einzuhalten. Der Vorstand behält sich vor, alle Verstöße auf Kosten
des Verursachers zu korrigieren. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Hafenordnung werden
ausschließlich durch den Vorstand geahndet.

Stand: April 2023

• Hafenordnung für Gäste zum Download

• 10 Goldene Regeln des Wassersports zum Download

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