Hafenordnung

Hafenordnung für unsere Gäste
Willkommen beim HBC! Diese Hafenordnung gilt auf dem gesamten Vereinsgelande des
Hanauer Boots-Club e.V. , bestehend aus den Wasser- und Landflächen sowie allen festen und
beweglichen Einrichtungen des Vereins. Sie ist verbindlich für alle Nutzer des Hafens und Gaste. Bitte
beachten Sie die folgenden Regelungen, die dem gegenseitigen Miteinander, der Sicherheit im Hafen und
dem Umweltschutz dienen.

  • Die Nutzung des Vereinsgelandes und der Einrichtungen des Vereins geschieht grundsatzlich auf
    eigene Gefahr. Die Haftung des Vereins ist im gesetzlich zulassigen Umfang ausgeschlossen. Für
    Schäden, die der Bootsführer, sein Boot oder seine Besatzungsmitglieder am Clubeigentum oder an
    anderen Booten verursachen, haftet der Bootsführer ohne Einschränkung. Schadenersatzansprüche
    anderer Bootseigner sind von diesen gegenüber dem Schadiger geltend zu machen.
    Der Hanauer Boots-Club e.V. kann für solche Schaden nicht haftbar gemacht werden. Alle Schaden
    sind dem Vorstand schriftlich zu melden. Es dürfen nur haftpflichtversicherte Wasserfahrzeuge den
    Hafen befahren.
  • Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt, die Eigner haften für Ihre Gäste, Eltern
    haften für Ihre Kinder. Jeder Marinalieger verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Hafenordnung,
    Yachtgebrauche sowie die 10 goldenen Regeln der Wassersportverbande strikt einzuhalten (diese
    sind Bestandteil der Hafenordnung, beigefügt und im Schaukasten oder auf der Webseite
    ersichtlich).
  • Zum Schutz unserer Anlage, vor Diebstahl und aus Sicherheitsgründen, ist das Betreten des
    eingezaunten Vereinsgelandes und der Steganlage Unbefugten nur in Begleitung eines
    Clubmitgliedes gestattet.
  • Im gesamten Bereich der Steganlage ist mit reduzierter und angemessener Geschwindigkeit
    zu fahren, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Im Hafen haben einlaufende Schiffe Vorfahrt vor
    den auslaufenden. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Binnenschifffahrtsstraßenordnung
    (BinSchStrO). Auf dem Parkplatz ist mit PKW`s, Wohnwagen und Traktoren ebenso in
    Schrittgeschwindigkeit zu fahren, um Unfälle zu vermeiden.
  • Anlagen und Einrichtungen des Vereins sind pfleglich zu behandeln und stets sauber und
    aufgeraumt zu halten. Natur und Umwelt dürfen nicht geschadigt oder auf andere Weise gefahrdet
    werden.
  • Abfall jeglicher Art darf nur in den dafürr̈ vorgesehenen Behaltern im Eingangsbereich und unter
    Berücksichtigung der jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen entsorgt werden. Arbeiten an
    Booten, gleich ob zu Wasser oder an Land, dürfen nur so durchgeführt werden, dass sämtliche
    schädlichen Umweltveränderungen, vor allem Wasser- oder Bodenverunreinigungen,
    ausgeschlossen sind. Das Reinigen der Boote darf nur mit Wasser, ggf. unter Zusatz von
    umweltverträglichen Reinigungsmitteln erfolgen. Arbeiten am Außenschiff sind nur mit untergelegter
    Plane und nach Anmeldung beim Hafenmeister gestattet. Sonderabfalle, die bei Reparatur- und
    Wartungsarbeiten anfallen, müssen vom Bootseigner außerhalb des Gelandes ordnungsgemaßr̈
    entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung wird auf Kosten des Verursachers entsorgt.
    Wasserliegeplätze / Steganlage
  • Die Schiffslange über alles, einschließlich Motor, Bugkorb, Heckkorb und Ruderanlage, darf
    maximal 10 m betragen. Bei geringfügiger Überschreitung und kurzer Liegedauer ist eine
    Genehmigung durch den Vorstand erforderlich. Die Schiffsbreite muss dem vorhandenen
    Liegeplatz entsprechen.
  • Alle ankommenden Gäste haben sich zeitnah beim zuständigen Hafenmeister zu melden, ist
    dieser abwesend, kann die Anmeldung auch bei einem anwesenden Mitglied schriflich erfolgen.
    Sollten weder Hafenmeister noch Mitglieder anwesend sein, bitten wir um telefonische Anmeldung
    bei Frank Kaiser (0170 / 8 545 674). Die Hafengebühr ist eine Bringschuld. Ist kein zur
    Entgegennahme der Gebühr berechtigtes Vereinsmitglied im Hafen anwesend, wenden Sie sich
    bitte kurz telefonisch an Frank Kaiser (0170 / 8 545 674), um die weitere Vorgehensweise zu
    erfragen. Bei Gästen wird die bestehende Haftpflichtversicherung schriftlich auf dem
    Anmeldeformular erklärt.
  • Die Boote sind im Hafen ordnungsgemaßr̈ zu vertauen (entsprechend starke und fachmannisch
    angebrachte Leinen), bei größeren Booten sollte eine zusätzliche Abspannung zum Hauptsteg
    erfolgen.
  • Die Liegeplatze sind grundsatzlich personengebunden. Eine Ubertragung auf andere Personen
    ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vorstandes nicht gestattet.
  • Der zugewiesene Liegeplatz ist sowohl im Wasser als auch auf dem Steg sauber und abfallfrei zu
    halten. Selbst verursachte Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen bzw.
    an den Vorstand, Frank Kaiser (0170 / 8 545 674) zu melden. Hauptsteg und Steganlage sind auch
    Fluchtwege und immer frei zu halten.
  • Die Benutzung von Seetoiletten oder das Entleeren von Fäkalientanks ist im Hafenbereich
    grundsätzlich verboten. Auf dem Gelände stehen moderne und saubere Sanitäranlagen zur Nutzung
    zur Verfügung. Diese sind dann auch sauber zu hinterlassen. Zur notwendigen Entleerung einer
    Chemietoilette, bitten wir um Anfrage unter vorstand@hbc-hanau.de.
  • Während des Tankvorgangs sind Rauchen, Grillen und offenes Feuer im Gefahrenbereich von
    mindestens 6 m verboten. Der Betankungsvorgang muss vom Tankenden überwacht werden. Grillen
    und offenes Feuer sind generell auf der Steganlage oder dem Boot verboten.
  • Die Slipanlage fürr̈ Boote auf dem Hafengelande ist grundsatzlich den Mitgliedern vorbehalten, eine
    Anfrage von Gästen kann dennoch bei Frank Kaiser (0170 / 8 545 674) gestellt werden und gegen
    Gebühr genehmigt werden. Die Benutzung der Slipanlage erfolgt in eigener Verantwortung und auf
    eigene Gefahr. Der Hanauer Boots-Club e.V. haftet nicht für eventuelle Schaden, zumal bei
    unsachgemaßer Benutzung der Slipanlage. Fürr̈ Schaden an der Anlage oder an Dritteigentum
    haftet der Benutzer.
    Nutzung Vereinsgelände
  • Die Nutzung des Vereinsgelandes und der Einrichtungen des Vereins (z.B. Küche, Theke) ist
    grundsätzlich den Mitgliedern vorbehalten. Die Nutzung durch Gäste darf nur nach Genehmigung
    durch den anwesenden Hafenmeister oder den Vorstand erfolgen.
  • Für unsere Gäste bieten wir einen stets gefüllten Getränkeautomaten an, der eine große Auswahl
    an gut gekühlten, alkoholfreien und alkoholischen Getränken für kleines Geld bereit hält. Darüber
    hinaus kann in Absprache mit unseren Mitgliedern auch ein frisch gezapftes Bier oder eine Flasche
    Wein auf Rechnung konsumiert werden. Weitere Getränke auf Anfrage.
  • Hunde von Gästen sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind vom Halter
    sofort zu entfernen.
  • Bei besonderen Vorkommnissen ist der Vorstand stets zu unterrichten. Den Weisungen des
    Hafenmeisters oder einer von diesem beauftragten Person ist Folge zu leisten.
  • Diese Hafenordnung ist strikt einzuhalten. Der Vorstand behält sich vor, alle Verstöße auf Kosten
    des Verursachers zu korrigieren. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Hafenordnung werden
    ausschließlich durch den Vorstand geahndet.
    Stand: April 202

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